Vorbereitung zur Erstberatung
Folgende Unterlagen können Sie – so gut es geht – für das erste Beratungsgespräch vorbereiten. Wenn Sie diese Unterlagen zum Beratungsgespräch mitbringen, haben Sie schon sehr viel für die Regulierung Ihrer Schulden getan.
Haushaltplan
Aufstellung Ihrer auf den Monat umgerechneten Einnahmen und Ausgaben
Gläubiger- und Forderungsübersicht
Auflistung Ihrer Gläubiger und Forderungen, letzter bekannter Stand
Schufa – kostenlose Datenübersicht nach § 34 BDSG
(früher: Eigenauskunft)
Eigenauskunft Schuldnerverzeichnis
Das für Sie zuständige Amtsgericht (AG) führt ein Schuldnerverzeichnis. Dort können Sie sich persönlich eine Auskunft über Ihre gespeicherten Daten besorgen. Gespeichert werden die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Erteilung eines Haftbefehls, erfolglose Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Das AG zieht sich die Daten vom hessenweiten Zentralregister.
AG Offenbach
Telefon: 069 8057-0
www.ag-offenbach.justiz.hessen.de
Einzugsgebiet: Dietzenbach, Mühlheim, Obertshausen, Heusenstamm und Offenbach
AG Langen
Telefon: 06103 591-02
www.ag-langen.justiz.hessen.de
Einzugsgebiet: Langen, Dreieich, Egelsbach, Neu-Isenburg, Rödermark
AG Seligenstadt
Telefon: 06182 931-0
www.ag-seligenstadt.justiz.hessen.de
Einzugsgebiet: Seligenstadt, Rodgau, Mainhausen, Hainburg
Einkommensnachweise
Aktuelle Lohn-, Gehaltsabrechnungen, Leistungsbescheid Hartz IV oder Grundsicherung, Rentenbescheid, Bescheid Unterhaltsvorschuss etc.




